Die digitale Transformation des Gesundheitswesens muss einen großen Sprung nach vorne machen. Davon ist der AOK-Bundesverband überzeugt. Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) könne dies gelingen, wenn noch ein paar Dinge nachgebessert würden.
„Insbesondere was die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte angeht, kann das Gesetz wie ein Katalysator wirken“, ist Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, überzeugt. Der Entwurf habe das Potenzial, der ePA zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen, so Reimann.
Die Einführung des Opt-out-Verfahrens in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) ist nach Einschätzung der AOK-Gemeinschaft ein echter Fortschritt. Mit der Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA, werde der Ausbau zur zentralen Versichertenplattform weiter vorangetrieben. Hier entstehe ein echter Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. „Es wäre aber konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Die schon heute existierende Möglichkeit zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird de facto kaum genutzt und sorgt für unnötige bürokratische Aufwände“, kritisiert die AOK-Vorständin.
Nach wie vor ungelöst bleibe das Problem eines einfachen initialen Zugangs der Versicherten zur ePA. Der AOK-Bundesverband plädiert dafür, die Doppelstruktur von elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und PIN durch den neuen elektronischen Personalausweis abzulösen. Der Fokus auf ein einfaches Verfahren erleichtere den Zugang für die Versicherten und verhindere den unwirtschaftlichen Einsatz von Versichertengeldern.
Als irritierend bezeichnet Reimann den Plan, dass die gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Die Befüllung der ePA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehört grundsätzlich in die Hand der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.